Strafrecht

Jeder kann jederzeit in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten – zu Recht oder zu Unrecht zeigt sich häufig erst im späteren Verfahren. Um so wichtiger ist es, von Anfang an richtig zu agieren.
Der Beschuldigte muss in allen Verfahrensstadien seine gesetzlich garantierten Rechte kennen und diese richtig einsetzen.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie u.a. folgende Rechte:

· Recht auf die Hinzuziehung eines Verteidigers

· Vollständiges Aussageverweigerungsrecht

Nutzen Sie Ihre Rechte – und lassen sich beraten! Am Anfang eines Strafverfahrens werden die Weichen gestellt.

Herr Rechtsanwalt Noll steht Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Staatsanwaltschaft und anderen Strafverfolgungsbehörden.
Im Notfall erreichen Sie ihn über die Notfallnummer 0170 90 98 008.
Diese Notfall-Nummer wird ausschließlich von Herrn Rechtsanwalt Tobias Noll betrieben. Sollte Herr Rechtsanwalt Tobias Noll nicht erreichbar sein, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer.
Herr Rechtsanwalt Tobias Noll wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Scheuen Sie sich nicht mit mir Kontakt auf zu nehmen!

Kostentransparenz

Eine kostenlose Beratung zu den anfallenden Kosten vor Beauftragung schützt Sie vor unangenehme Überraschungen.

Bei einer Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren sagen wir Ihnen - soweit möglich - welche Kosten für Sie entstehen werden. In anderen Fällen erörtere ich mit ihnen den Abschluss einer Gebührenvereinbarung.

Schnelligkeit

Das Ziel ist es, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen!

Gemeinsam erörtere ich mit Ihnen die geeignete Vorgehensweise.

Offenheit

Ich bespreche Ihr Problem offen und ehrlich mit Ihnen. Ich weise Sie auf Chancen und Risiken hin.

Gemeinsam mit Ihnen entscheide ich über das weitere Vorgehen.